IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen kritisiert den Beschluss des Bundeskabinetts zum Verbot von Plastiktüten
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometern verabschiedet. Leichte Kunststofftragetaschen mit 15 Mikrometern Wandstärke sind von dem Verbot ausgenommen. Verstöße gegen das Verbot sollen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden.
Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen nimmt dazu Stellung.
„Die jahrelange, oberflächliche Auseinandersetzung zu Kunststofftragetaschen gipfelt nun in einem Gesetzentwurf, der die Erfolge freiwilliger Vereinbarungen negiert und reine Symbolpolitik ist“, so IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Bruder. „Faktisch bietet die Plastiktüte eine konkurrenzfähige Ökobilanz, die durch die zunehmende Nutzung von Recyclingmaterial stetig verbessert wird.“
Plastiktüten werden mehrfach genutzt, am Ende oft als Müllbeutel
Bundesumweltministerin Schulze begründet das Verbot wie folgt: „Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt. Häufig landen sie in der Umwelt, wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben und jede Menge Schäden anrichten können.“
Dabei werden Plastiktüten im Vergleich zu anderen Verpackungsmaterialien meist mehrfach genutzt und über den Gelben Sack sachgerecht entsorgt, nachzulesen auch beim Umweltbundesamt. In der Umwelt haben sie in der Tat nichts zu suchen. Dort landen sie allerdings nur dann, wenn sie achtlos weggeworfen werden. Wenn der Gesetzgeber Sanktionen einführen möchte, dann sollte er das Verhalten der Verbraucher bestrafen, die ihre Abfälle unkontrolliert in die Umwelt werfen. „Was spricht gegen hohe Strafen für „Littering“, wie sie einzelne Städte bereits eingeführt haben“, so Dr. Bruder.
Wirkungslose bis kontraproduktive Symbolpolitik
Die Reduktion der Zahl genutzter Tragetaschen kann – egal aus welchem Material – eine sinnvolle und ressourcenschonende Maßnahme sein. Vorausgesetzt es werden ökobilanziell bessere Lösungen, wie Mehrweg-Tragetaschen aus Recycling-Kunststoff als Ersatz genutzt.
„Wir halten es für nicht zielführend Einwegkunststoffe durch andere, ökobilanziell nicht bessere Einwegmaterialien zu ersetzen.“ so Dr. Bruder. „Nach Auskunft der Bundesregierung wird der Verbrauch von Tüten und Tragetaschen aus anderen Materialien nicht einmal statistisch erfasst, Ökobilanzen werden zu deren Bewertung nicht herangezogen. Die jetzt erfolgte Entscheidung ohne faktische Grundlagen kann man nur als Symbolpolitik bezeichnen.“
Zudem bedeutet der verabschiedete Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten eine durch nichts gerechtfertigte Diskriminierung von Kunststoff gegenüber Wettbewerbsmaterialien.
Im Sinne des Klimaschutzes zu kurz gesprungen
Gezielte Verbote besonders symbolträchtiger Kunststoffprodukte in Deutschland tragen weder zu einen nachhaltigen Bewusstseinswandel bzgl. des Umgangs mit Abfall-/Wertstoffen noch zur Lösung des weltweiten Meeresmüll-Problems bei. Im Hinblick auf einen verbesserten Umwelt- und Klimaschutz, hätten wir von der Politik eine sachlich fundiertere Auseinandersetzung mit Verpackungen und Tragetaschen jeglicher Art erwartet.
Stattdessen wird ein Gesetzesvorschlag präsentiert, der populistisch eine Wirkung suggeriert, die das Verbot von Plastiktüten faktisch nicht haben kann. „Mit der jetzigen Entscheidung wird ein deutsche Schlüsselindustrie diskreditiert, die mit Innovationen maßgeblich zum Klimaschutz in vielen Bereichen unseres Lebens beträgt.“, ärgert sich Dr. Bruder. „Eigentlich sollte Plastikbashing der Vergangenheit angehören und der vielerorts einsetzenden sachlichen Auseinandersetzung mit den faktischen Problemen und vielfältigen Lösungsansätzen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zugehört werden.“