Apfelschorle ist bepfandet, Apfelsaft dagegen nicht. Für viele Verbraucher ist das verwirrend. Doch das Wirrwarr ums Pfand könnte bald der Vergangenheit angehören. Am Freitag, den 13. März, befasst sich der Bundesrat auf Antrag der Landesregierungen Hessen und Baden-Württemberg mit einer Gesetzesinitiative zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Dosen. Das Forum PET in der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) befürwortet diesen Vorstoß. Zugleich appelliert es an alle Getränkeabfüller, ihre PET-Einweggetränkeflaschen recyclingfreundlich zu gestalten.

IK Geschäftsführerin Dr. Isabel Schmidt

IK Geschäftsführerin Dr. Isabel Schmidt

„Eine Ausweitung der Pfandpflicht ist eine eindeutige Entscheidung für mehr Umweltschutz“, erklärt Dr. Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. „Sie setzt einen wichtigen Impuls zum Schließen von Wertstoffkreisläufen und trägt damit erheblich zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz bei.“ Zudem leistet eine allgemeine Pfandpflicht auf alle PET-Einweggetränkeverpackungen einen wichtigen Beitrag, um die Ziele des Verpackungsgesetzes und der EU-Kunststoffstrategie zu erfüllen.

Allgemeine Pfandpflicht fördert geschlossenen Wertstoffkreislauf

Kunststoff Wertstoffkreislauf PET Getraenke Flasche Entsorgung RecyclingDas Pfandsystem für PET-Einweggetränkeverpackungen schafft nachweislich ideale Voraussetzungen für hohe Sammelquoten, das Vermeiden von Littering sowie ein hochwertiges Recycling in geschlossenen Kreisläufen. Laut einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung aus dem vergangenen Jahr erreichen pfandpflichtige PET-Einweggetränkeflaschen eine Rücklaufquote von 98,7 Prozent, ein Spitzenwert im europäischen Vergleich. Das aus diesem Rücklauf gewonnene PET-Material kann ohne Qualitätsverlust zur Produktion neuer Flaschen verwendet werden. „Durch die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle bislang ausgenommenen PET-Einweggetränkeverpackungen würden etwa zehn Prozent des Gesamtmarkts an PET-Getränkeflaschen zusätzlich in das Pfandsystem aufgenommen“, berichtet Dr. Schmidt.

 

Recyclingfähigkeit als oberstes Gebot

Bislang sind Saftflaschen von der gesetzlichen Pfandpflicht ausgenommen, wie die IK-Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft erläutert: „Saftflaschen waren im Pfandsystem bisher nicht erwünscht, da diese PET-Flaschen spezielle Schutzbarrieren enthielten, die das Produkt zwar länger haltbar machen, aber dafür das Recycling erschweren.“ Mittlerweile gibt es aber erfolgreich im Markt etablierte Alternativen, die eine hohe Recyclingfähigkeit aufweisen. Vor diesem Hintergrund appelliert das Forum PET an alle Getränkeabfüller, ihre Flaschen konsequent recyclingfreundlich zu gestalten, damit diese dem hochwertigen Wertstoffkreislauf zur Herstellung neuer Flaschen zugeführt werden können.

Zuverlässig überwachen ließe sich die Qualität des PET-Recyclings durch die freiwillige Teilnahme der Hersteller, Inverkehrbringer und Händler von Saftflaschen an der RAL Gütegemeinschaft Wertstoffkette PET-Getränkeverpackungen. Hier werden Qualitätskriterien und Mindeststandards für Rezyklate und Flaschen festgelegt und regelmäßig überprüft. Dies wird bereits seit mehreren Jahren erfolgreich für bepfandete PET-Einweggetränkeverpackungen praktiziert.