Faktencheck zur Einwegkunststoff-Verbotsverordnung
- Verbot betrifft konkret Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol für den Sofort-Verzehr (To-Go-Verpackungen)
- EPS-Transportboxen für Fisch, Eis und Torten etc. sind nicht betroffen
- EPS-Verpackungen sind nachhaltig und werden erfolgreich recycelt
Am 6. November 2020 hat der Bundesrat die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung verabschiedet, durch die die Produktverbote der EU-Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Die Verordnung sieht u.a. vor, dass bestimmte Lebensmittelverpackungen für den Außer-Haus-Verzehr (To-go-Verpackungen) ab 3. Juli 2021 in Deutschland nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. In der Berichterstattung über die Verordnung wird in diesem Zusammenhang häufig von Verpackungen aus Styropor oder Schaumkunststoffen gesprochen. Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen im Folgenden klar, welche Produkte in diesem Segment zukünftig verboten sind – und welche weiter genutzt werden können:
Einwegkunststoff-Verbote: Nur To-Go-Verpackungen aus expandiertem Polystyrol betroffen (eigentlich geschäumtes Polystyrol)
Zukünftig verboten sind Einwegkunstoff-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol, wenn das darin enthaltene Lebensmittel
1. dazu bestimmt ist, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht, und
2. in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt wird und
3. ohne weitere Zubereitung verzehrt werden kann.
Neben diesen To-go-Verpackungen sind auch Getränkebehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol zukünftig nicht mehr erlaubt.
Andere EPS-Verpackungen sind von dem Verbot ausdrücklich nicht betroffen. In einem überarbeiteten Entwurf für Leitlinien zur einheitlichen Auslegung der Richtlinie hat die EU-Kommission explizit klargestellt, dass beispielsweise EPS-Boxen für Frischfisch und Fleisch, Eis und Torten nicht unter das Verbot fallen. Hinzu kommt eine missverständliche Verwendung des Begriffs ESP, handelt es sich bei den Verpackungen schließlich um geschäumtes Styrol.
Die europaweiten Verbote beruhen auf sehr vagen Analysen von Strandfunden. Die IK hatte frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Zusammenfassung verschiedener Funde in der Kategorie „Plastik-/ Styropor-Bruchstücke“ falsch ist. Wir bedauern, dass dadurch in der Politik fälschlicherweise der Eindruck entstanden ist, dass es sich bei den Funden um Verpackungen aus expandiertem Polystyrol handelt. (Quelle: JRC Technical reports, TOP Marine Beach Litter Items in Europe)
EPS ist sehr gut recyclingfähig und wird schon seit langem recycelt
Verpackungen aus expandiertem Polystyrol (EPS/airpop) lassen sich sehr gut recyceln, da sie ausschließlich aus Polystyrol besteht. In Deutschland werden fast 50% des Materials erfolgreich werkstofflich recycelt (Quelle: Conversio-Studie von 2017 zu den EPS-Abfallströmen). Die gebrauchten Teile werden zerkleinert und leben als Zusatzstoffe in neuen Verpackungen oder auch im Bau neuer Häuser weiter. Neben dem mechanischen Recycling lassen sich Verpackungen aus EPS auch wieder durch einfache Schmelzprozesse in ihren Ursprungsstoff umwandeln. Der neu gewonnene Recyclingkunststoff kann dann zur Herstellung neuer Kunststoffe verwendet werden.
Gerne stehen Ihnen unsere Experten für weiterführende Informationen zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich auch unter: www.airpop.de