Der Bundestag hat heute neue Kennzeichnungsvorschriften für Einweg-Getränkebecher beschlossen. Danach müssen Einweg-Getränkebecher aus Kunststoff und mit Kunststoff beschichtete Papierbecher mit einem neuen Piktogramm gekennzeichnet werden und den schriftlichen Hinweis enthalten, dass der Becher Kunststoff enthält beziehungsweise aus Kunststoff hergestellt ist. Diese Vorschrift gilt für Becher, die ab dem 3. Juli 2021 erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
Auch wenn dadurch die Vorgaben der EU-Richtlinie für Einweg-Kunststoffprodukte 1:1 umgesetzt werden, kritisiert die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. die Regelung in Bezug auf Kunststoffbecher als unnötige und teure Überregulierung.
„Jeder, der aus einem Kunststoffbecher trinkt, weiß, dass der Becher aus Kunststoff besteht. Daher ist für reine Kunststoffbecher der Hinweis »Hergestellt aus Kunststoff« völlig sinnlos“, kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK, die EU-Regelung. Außerdem wissen die Menschen in Deutschland, dass Kunststoffbecher nicht einfach in die Umwelt geschmissen werden dürfen. „Und diejenigen, die es trotzdem machen, werden sich auch durch die neue Kennzeichnung nicht davon abbringen lassen“, so Engelmann.
Zusätzlich ärgerlich ist, dass der Hinweis in der jeweiligen Amtssprache der EU-Mitgliedstaaten erfolgen müsse. „Dies führt zwangsläufig zu einer Zersplitterung des EU-Binnenmarktes entlang der Sprachgrenzen, eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge verfolgen“, erläutert Engelmann.
In vielen Bereichen gibt es zudem bereits effektive Rücknahme-systeme für Getränke-Becher, zum Beispiel Pfandsysteme bei Konzerten, Fußballspielen und Festivals oder beim Catering beispielsweise im Flugzeug. „Der Bundestag hat es leider versäumt, den Anwendungsbereich der Regelung zu konkretisieren und verfassungsrechtlich gebotene Ausnahmen aufzunehmen“, erklärt Engelmann. „Jetzt muss sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU-Kommission eine Klärung vornimmt.“