Kurz vor dem Ablauf Umsetzungsfrist für die EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie ziehen die Hersteller von Kunststoffverpackungen eine kritische Bilanz der bisherigen Maßnahmen in Europa. Die Kritik richtet sich zum einen gegen die EU-Richtlinie selbst, die 2019 überhastet beschlossen wurde und viele Fragen offenlässt. Kritisiert wird auch, dass viele Mitgliedstaaten – anders als Deutschland – die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt haben und teilweise sogar über deren Regelungen hinausgehen.
„Die vielen Unklarheiten der Richtlinie und ihre unterschiedliche Umsetzung, sowohl in Hinblick auf Geschwindigkeit als auch Inhalt, führen dazu, dass in Europa künftig ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen für viele Verpackungen gilt“ kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Dabei gelten in der EU zum Schutz des Binnenmarkts eigentlich einheitliche Anforderungen an Verpackungen.
Die IK verweist darauf, dass lediglich 7 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, das erstmalige Inverkehrbringen bestimmter Einweg-Kunststoffprodukten, wie Trinkhalmen oder bestimmte Take-away-Boxen aus EPS, ab 3. Juli verboten haben. Kritisch sieht die IK auch nationale „Insellösungen“, wie die in Italien vorgeschlagenen Ausnahmen für bio-basierte Kunststoffe, Ausnahmen für mit Kunststoff beschichtete Pappbecher oder Kennzeichnungsvorschriften in Frankreich. Ein Grund für die schleppende und unterschiedliche Umsetzung der EU-Vorgaben sieht die IK in den viel zu spät veröffentlichten und teilweise widersprüchlichen Leitlinien der Kommission zur Auslegung der Richtlinie.
Die gesamte Kunststoffverpackungsbranche befinden sich gegenwärtig in einer gewaltigen Transformation, um Verpackungen durchgängig recyclingfähig zu gestalten und deutlich mehr recycelte Kunststoffe einzusetzen. Investitionen in das Verpackungsdesign, neue Materialien und Maschinen lohnen sich für die zumeist mittelständischen Unternehmen jedoch nur, wenn diese neuen Verpackungen auch europaweit eingesetzt werden können.
„Die chaotische Umsetzung der EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie ist ein Weckruf für die Politik, auf solche populistischen Schnellschüsse in Zukunft zu verzichten.“ erklärt Engelmann – auch mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie. „Eine weitere Zersplitterung des Binnenmarktes in unterschiedliche Regelungsräume für Verpackungen würde nicht nur den Austausch von – zumeist verpackten – Waren in der EU erschweren, sondern auch dem Ziel der Kreislaufwirtschaft von Verpackungen einen Bärendienst erweisen. Die Zeche zahlt am Ende der Verbraucher – durch höhere Preise und ein reduziertes Warenangebot.“