Oftmals werden in Diskussionen zum Kunststoffrecycling die beiden Begriffe Post-Industrial Rezyklat (PIR) und Post-Consumer Rezyklat (PCR) verwendet, die bisher nicht definiert sind. Somit bleibt häufig auch unklar, was eigentlich genau darunter zu verstehen ist. Bisher gibt es nur eine Definition von Pre-Consumer Material (synonym: Post-Industrial Material) und Post-Consumer Material (ISO 14021).
Als Rezyklat wird gemäß ISO 15270 „Kunststoffmaterial aus dem Recycling von Kunststoffabfällen“ definiert. Recycling ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §3 (25) „jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“. Rezyklate können daher grundsätzlich nur in einem Aufbereitungsprozess aus Abfällen entstehen. Das trifft für PIR und PCR gleichermaßen zu.
Was ist der Unterschied zwischen PCR und PIR?
Die jeweilige Vorsilbe der Rezyklats gibt einen Aufschluss auf die ursprüngliche Herkunft des Materials, das als Abfall angefallen ist und zu Rezyklat aufbereitet wurde: Stammen die Abfälle aus Produktionsrückständen bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen oder anderen Kunststoffprodukten, die nicht wieder im selben Prozess eingesetzt wurden, werden die Rezyklate daraus als Post-Industrial Rezyklate (PIR) oder synonym Pre-Consumer Rezyklate bezeichnet. Da eine entsprechende Abkürzung von Pre-Consumer Rezyklaten zu Verwechselungen mit den Post-Consumer Rezyklaten (PCR) führen könnte, ist die Verwendung des Begriffs Post-Industrial Rezyklat mit der Abkürzung PIR zu bevorzugen.
Fällt das Material dagegen als Abfall bei Haushalten, Industrie oder Gewerbe (in ihrer Rolle als Endkonsumenten) an, sind die daraus entstandenen Rezyklate als Post-Consumer Rezyklate (PCR) zu bezeichnen.
Sofern die Produktionsrückstände, die wieder im gleichen Prozess eingesetzt werden, in dem sie entstanden sind, als Nebenprodukt und nicht als Abfall eingestuft werden, sind sie Umlaufmaterial und dürfen nicht als Rezyklat bezeichnet werden.
Die nachfolgende Grafik zeigt die unterschiedlichen Anfallstellen des Abfalls in der Lieferkette, die für die jeweilige Bezeichnung des Rezyklats ausschlaggebend sind.