Innovationen und Engagement zeigen Erfolg
Die Recyclingfähigkeit [1] von Haushaltsverpackungen aus Kunststoff ist in Deutschland auf 81 Prozent gestiegen. Das hat die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen ermittelt. Bezugsjahr der Erhebung ist das Jahr 2020.
Bereits im Jahr 2018 haben sich die in der IK organisierten Hersteller von Kunststoffverpackungen ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2025 sollen Haushaltverpackungen aus Kunststoff auf dem deutschen Markt zu 90 Prozent recycling- und mehrwegfähig sein. Haushaltsverpackungen umfassen dabei sowohl die beteiligungspflichtigen Verpackungen im Gelben Sack als auch die PET-Getränkeflaschen im Pfandsystem, deren Recyclingfähigkeit 2020 bei nahezu 100 Prozent.
Große Fortschritte bei Verpackungen im Gelben Sack
Verpackungen aus Kunststoff, die im Gelben Sack gesammelt werden, sind in Summe zu 74 Prozent recyclingfähig. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber der ersten Erhebung 2016. Damals lag die Recyclingfähigkeit bei 66 Prozent, wenngleich die Studien aufgrund der Fortentwicklung der Bewertungsmethodik nur eingeschränkt vergleichbar sind.
Mehrschichtfolien und schwarze Verpackungen zunehmend recyclingfähig
Für den optimalen Produktschutz und höchste Materialeffizienz werden bei Mehrschichtfolien oft verschiedene Kunststoffarten, zum Teil auch mit Aluminium, kombiniert, um Barrierewirkungen zu erreichen. Diese leistungsstarken High-Tech-Folien waren jedoch oft schwer bis gar nicht recyclingfähig. In den vergangenen Jahren konnten jedoch viele nicht recyclingfähige PET/PO-Verbundfolien durch recyclingfähige Strukturen ersetzt und in vielen Fällen auf Aluminium als Hochbarriere verzichtet werden.
Einen Fortschritt bringt auch der zunehmende Ersatz von rußbasierten Pigmenten. Sensoren in der automatischen Abfallsortierung können die so gefärbten Materialien nicht erkennen. Verpackungen, die eigentlich gut recycelt werden könnten, landen dadurch Sortierrest und sind damit als Rohstoff für das Recycling verloren. Manchmal sind es auch nur Kleinigkeiten wie z.B. der Austausch des Etiketts, die verändert werden müssen, um die Recyclingfähigkeit einer Verpackung zu verbessern.
Viele weitere Beispiele zeigen eindrucksvoll, dass Industrie und Inverkehrbringer „Design for Recycling“ zu einem Schwerpunkt der Verpackungsgestaltung gemacht haben. „Die besondere Kompetenz und Verantwortung der Verpackungshersteller besteht darin, besser kreislauffähige Verpackungen zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen. Dass die Ingenieure ihr Handwerk verstehen, zeigt die beeindruckende Vielzahl neuer Entwicklungen, die in den letzten Jahren auf den Markt gebracht wurden, um die Recyclingfähigkeit zu verbessern“, kommentiert IK-Geschäftsführerin Dr. Isabell Schmidt den Innovationsschub in der Branche.
Aufbau neuer Sortier- und Verwertungsstrukturen schafft Recyclingfähigkeit
Die Umstellung des Verpackungsdesigns ist aber nur eine Möglichkeit, wie die Recyclingfähigkeit im Verpackungsmarkt gesteigert werden kann. Die andere besteht im Aufbau neuer Sortier- und Verwertungsstrukturen, die das Recycling bestehender Verpackungen ermöglichen. Diesen Weg verfolgen beispielsweise die Nutzer von PET-Schalenverpackungen, die optimistisch sind, dass sich das Recycling ihrer Verpackungen bald wirtschaftlich etabliert. Gegenwärtig stellen PET-Schalen mit ca. 120 kt aber noch eine der größten nicht recyclingfähigen Fraktion am Markt dar. Auch die Hersteller von EPS-Verpackungen setzen auf die intensivierte Zusammenarbeit mit Sortieranlagen, um die bisher nicht aussortierten Mengen aus dem Gelben Sack zukünftig doch dem Recycling zuführen zu können.
Finanzielle Anreize für echte Recyclingfähigkeit und kein Greenwashing
Doch nicht jede recyclingfähige Neuerung hat es leicht sich am Markt auch durchzusetzen. So geraten auch sehr gut recyclingfähige Kunststoffverpackungen zunehmend unter Druck durch Papier-Kunststoff-Verbunde, die mit dem Scheinargument „weniger Plastik“ am Markt punkten können, obwohl sie meist nur schwer recyclingfähig sind und durch ihr meist höheres Gewicht zudem das Aufkommen an Verpackungsabfällen steigern. „Das ist ein negativer Trend, der den politischen Zielen der Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft klar entgegensteht. Um den ökologischen Fortschritt im Verpackungsmarkt nicht zu gefährden, setzen wir uns deshalb für eine Stärkung der finanziellen Anreize durch das Verpackungsgesetz ein“, so Dr. Schmidt. „Wirtschaft und Behörden arbeiten bereits an Modellen, wie dies realisiert werden kann. Wenn es gelingt, dürfte das selbst gesteckte Branchenziel von 90 Prozent recycling- oder mehrwegfähigen Haushaltsverpackungen bis 2025 kein Problem darstellen.“⇒Download Studie
[1] Für die Bewertung der Recyclingfähigkeit kamen die allgemein gültigen Kriterien des „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 Verpackungsgesetz“, in der Version vom 31. August 2020, zum Tragen, welche von der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt herausgegeben wurden.
Um als recyclingfähig zu gelten, muss eine Verpackung demnach drei Voraussetzungen erfüllen: 1) Es muss einen Verwertungspfad für sie geben, sprich die für ihr Recycling benötigte Anlageninfrastruktur muss am Markt etabliert sein; 2) die Materialart der Verpackung muss in den Sortierzentren sensorgestützt erkannt werden und 3) die Verpackung darf keine Störstoffe beinhalten, die das Recycling behindern.