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Umweltausschuss des Europäischen Parlaments entscheidet am 24.10.2023 über Änderungen an EU-Verpackungsverordnung
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Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Materialien gefährden Abfallreduktion, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz
Bad Homburg, 23. Oktober 2023 – Vor der geplanten Abstimmung über Änderungen an der EU-Verpackungsverordnung im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments warnen die Hersteller von Kunststoffverpackungen vor einer Aushöhlung der ökologischen Ziele durch Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Schlupflöcher für andere Materialien.
Die Kritik richtet sich gegen Vorschläge der Berichterstatterin Frédérique Ries für Sonder-Reduktionsziele für Kunststoffverpackungen, Ausnahmen für Verbundverpackungen von den verpflichtenden Rezyklateinsatz-Quoten für Kunststoff sowie Verbote von Einwegverpackungen und Mehrwegquoten, die nur für Kunststoffverpackungen gelten sollen und Ausnahmen für Verpackungen aus Wellpappe vorsehen. „Unsere Mitgliedsunternehmen sind bereits mitten in der Transformation hin zu weniger Verpackungsabfällen, besser recycelbare Verpackungen und mehr Rezyklateinsatz. Wir sehen diese Ziele allerdings durch die von Frau Ries vorgeschlagenen Sonderregeln für Kunststoffverpackungen massiv gefährdet“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, und fordert materialneutrale Regelungen, damit jedes Verpackungsmaterial seine Stärken zum Wohle der Umwelt, des Klimas und der Verbraucher ausspielen kann. Vor diesem Hintergrund sei auch der kurzfristig vorgelegte Alternativvorschlag der Fraktionen von EPP und ECR nicht zielführend.
Die IK kritisiert insbesondere, dass ein Sonder-Reduktionsziel für Kunststoffverpackungen und die Ungleichbehandlung mit anderen Verpackungsmaterialien zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien führt, z. B. mit Kunststoff laminierte oder beschichtete Papierverpackungen, die in der Kritik stehen, weil der enthaltene Kunststoff nicht recycelt werden kann.
Außerdem verweist die IK auf eine aktuelle Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, wonach eine Reduktion von Kunststoffverpackungen um 10% bis 2030 – sofern sie durch andere Materialien ersetzt werden – die Menge an Haushaltsverpackungen um etwa 10 bis 20 % und die Treibhausgasemissionen um 10 bis 14 % erhöht. „Grund dafür ist, dass Kunststoffverpackungen mit einem durchschnittlichen Gewicht von 24 Gramm pro Kilogramm verpacktem Produkt deutlich materialeffizienter sind als alternative Verpackungsmaterialien“, erläutert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft der IK.
Angesichts des großen Potentials zur Einsparung von Verpackungsmüll durch innovative Mehrwegverpackungen für „take away“ Speisen und Getränke sowie durch Mehrwegtransportboxen im Groß- und Einzelhandel sei es unverständlich, warum die Berichterstatterin die Vorgaben auf Kunststoffverpackungen begrenzen bzw. ganz streichen will. “Eine riesige Chance zur Einsparung von Einwegverpackungen und Treibhausgasemissionen bleibt ungenutzt, nur weil Mehrwegquoten Kunststoffverpackungen begünstigen könnten. Dabei bestätigen zahlreiche Studien von Umweltorganisationen, dass der bloße Ersatz von Kunststoff durch andere Einwegmaterialien nicht der richtige Weg ist, um den Verpackungsmarkt ökologisch nachhaltiger zu gestalten“, erklärt Schmidt.
Schließlich fordert die IK die Aufnahmen eines Gutschriftensystems in den Regelungstext, um die negativen Folgen der voraussichtlichen Rezyklatlücke ab 2030, vor allem im Bereich der PE- und PP-Rezyklate, abzumildern.