Nach der Abstimmung über Änderungen an der EU-Verpackungsverordnung im Europäischen Parlament zeigt sich die IK enttäuscht über die kurzsichtigen Entscheidungen. Die Hersteller von Kunststoffverpackungen warnen vor einer Aushöhlung der ökologischen Ziele durch Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Schlupflöcher für andere Materialien. Die Kritik richtet sich speziell gegen die Sonder-Reduktionsziele für Kunststoffverpackungen, Ausnahmen für Verbundverpackungen von den Rezyklateinsatz-Quoten sowie Mehrwegquoten und Verbote von Einwegverpackungen, die nur für Verpackungen aus Kunststoff gelten sollen und somit ein Ausweichen auf andere Einwegverpackungen fördern.
„Die heute noch ausgeweiteten Sonderregeln für Kunststoffverpackungen gefährden die Transformation hin zu weniger Verpackungsabfällen, besser recycelbare Verpackungen und mehr Rezyklateinsatz“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Die IK kritisiert insbesondere, dass die Ungleichbehandlung mit anderen Verpackungsmaterialien zu einem Ausweichen auf mit Kunststoff laminierte oder beschichtete Papierverpackungen führt, die in der Kritik stehen, weil sie die Menge an Verpackungsabfällen erhöhen und der enthaltene Kunststoff nicht recycelt werden kann. „Wir fordern nun die Mitgliedstaaten auf, für materialneutrale Regelungen zu sorgen, damit jedes Verpackungsmaterial seine Stärken zum Wohle der Umwelt, des Klimas und der Verbraucher ausspielen kann“, so Engelmann.
Positiv bewertet die IK dagegen die generellen Ausnahmen für Gefahrgutverpackungen, die bereits auf UN-Ebene global reguliert sind. Richtig ist zudem, dass Verpackungsverbote auch in Zukunft nur durch Gesetze beschlossen werden können und nicht durch alleinigen Beschluss der Kommission.
Enttäuscht ist die IK darüber, dass der Vorschlag für ein Gutschriftensystem zur Flexibilisierung der verbindlichen Rezyklateinsatzquoten knapp keine Mehrheit fand.
„Schon heute ist klar, dass es nicht genügend zugelassene Rezyklate zur Erfüllung der Einsatzquoten für Lebensmittelverpackungen geben wird. Um Vermarktungsverbote aufgrund von Rezyklatmangel, vor allem im Bereich der PE- und PP-Kunststoffe, für die Lieferketten abzumildern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen mechanischem und chemischem Recycling zu sorgen, braucht es eine flexible Verrechnung der Rezyklatanteile“, so Dr. Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. Der Verband befürchtet, dass vor allem kleine und mittlerer Unternehmen Probleme haben werden, an die geforderten Rezyklate zu gelangen.