Mit dem Ziel eines bestmöglichen Schutzes des Verbrauchers setzt sich die IK für Verpackungen ein, die sicher sind und die bestimmungsgemäße Nutzung der Ware erleichtern. Die IK unterstützt Mitglieder bei der Umsetzung dieses Ziels in die unternehmerische Praxis. Die Branche leistet damit einen Beitrag zum SDG 3, das ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern will.
In Deutschland werden mehr als die Hälfte aller Lebensmittel in Kunststoffverpackungen verpackt angeboten. Mehr als 65 Prozent aller IK-Mitgliedsfirmen stellen Verpackungen für Lebensmittel her. Lebensmittelverpackungen sind daher für die gesamte Branche von herausragender Bedeutung.
Die Schutzfunktion der Kunststoffverpackungen wird aufgrund der Corona-Pandemie verstärkt von Verbrauchern wahrgenommen, nicht nur im Lebensmittelbereich, sondern insbesondere auch im Pharma- und Medizinbereich. Verpackungen sind unerlässlich für die Versorgung der Bevölkerung mit sicheren Lebensmitteln, Schutzausrüstungen, Arzneimitteln sowie Medizinprodukten. Aus diesem Grund wurde die „Systemrelevanz“ der Hersteller von Lebensmittelverpackungen offiziell vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits im Jahr 2020 anerkannt.
Im Vergleich zu anderen Lebensmittelkontaktmaterialien wird Kunststoff am detailliertesten und strengsten gesetzlich geregelt. Die IK leistet für ihre Mitglieder umfassende Hilfestellung bei der Umsetzung der anspruchsvollen Regelungen, z.B. durch Praxisleitfäden, Tagungen und Seminare.
Aus diesen Gründen ist für die IK das Thema Gesundheits- und Verbraucherschutz bzw. die Absicherung des Einsatzes von Kunststoffen bei der Herstellung von Lebensmittelverpackungen ein wichtiger Schwerpunkt der Verbandstätigkeit.
Im Jahr 2020 wurde die EU-Verordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (10/2011) erneut überarbeitet. Unter den umfangreichen Änderungen befinden sich auch verschärfte Grenzwerte für bestimmte Stoffgruppen. Im Berichtszeitraum erfolg- ten auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene ansonsten keine wesentlichen gesetzlichen Neuerungen. Jedoch wurden weiterhin Entwürfe einer nationalen Mineralölverordnung und einer Druckfarbenverordnung diskutiert. Die IK spricht sich, wie auch andere Wirtschaftsverbände, dafür aus, beide Verordnungen gesamteuropäisch zu vereinheitlichen. Dies ist notwendig, um den Schutz der Verbraucher in Europa auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen und den freien Warenverkehr von Lebensmitteln in der EU nicht zu gefährden.
Evaluierung des EU-Rechtsrahmens für Lebensmittelkontaktmaterialien
Die EU-Kommission führt derzeit ein Projekt zur Überprüfung des derzeitigen EU-Rechtsrahmens für Lebensmittelkontaktmaterialien durch. Die Veröffentlichung des Legislativvorschlags wird für Anfang 2023 erwartet. Die IK hat sich im Berichtszeitraum an einer Konsultation beteiligt.
Einsatz von Kunststoffrecyclaten für Lebensmittelverpackungen
Der Einsatz von Post-Consumer-Kunststoffrecyclaten für Lebensmittelverpackungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dieser wird von der EU-Kommission mit der Recycling-Verordnung geregelt. Diese Verordnung schreibt Anforderungen an Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, sowie ein europaweit einheitliches Prozedere für die Zulassung und Qualitätsüberwachung von Recyclingbetrieben vor, die als Liefera
nten für den Bereich Lebensmittelverpackungen zugelassen werden möchten. Bisher wurden bereits mehr als 160 mechanische Recyclingverfahren durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) im Zulassungsverfahren positiv bewertet. Die überwiegende Mehrheit davon (> 95 Prozent) betrifft PET-Rezyklat. Trotz der positiven Stellungnahmen durch die EFSA steht die Autorisierung durch die EU-Kommission aber noch aus, so dass gegenwärtig noch die nationale Rechtslage für den Rezyklateinsatz im Lebensmittelkontakt entscheidend ist. Recyclingverfahren werden bisher leider noch nicht von der EU-Kommission autorisiert.
Vor dem Hintergrund der Politik zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und verpflichtenden Quoten für den Einsatz von recycelten Kunststoffen auch für Lebensmittelverpackungen haben sich Verbände betroffener Branchen, darunter auch die IK, an die EU-Kommission gewandt und sie aufgefordert, die von der EFSA positiv bewerteten Recyclingverfahren rechtskonform zuzulassen.
IK-Engagement zu Normungen
Die IK engagiert sich aktiv im Bereich Standardisierung / Normungen bzgl. Verpackungen, sowohl auf DIN-, als auch auf CEN- und ISO-Ebene.
Im Berichtsjahr hat die IK in einer Reihe von laufenden Normungsprojekten mitgearbeitet wie z. B.:
- Entwicklung einer CEN-Norm zur Umsetzung des Art. 6 in der EU-„Single Use Plastic“-Richtlinie
E DIN EN 17665, Verpackung – Prüfverfahren und Anforderungen, die nachweisen, dass Kunststoffverschlüsse von Einweggetränkebehältern mit einem Fassungsvermögen von bis drei Litern während der vorgesehenen Verwendungsdauer am Behälter befestigt bleiben - Entwicklung eines ISO-TR (Technical Report) ISO/TR 18568 Packaging and the environment — Marking for material identification
Verpackungen für Arzneimittel und Medizinprodukte
Das Thema Verbraucherschutz spielt für Verpackungen für Arzneimittel und Medizinprodukte ebenfalls eine herausragende Rolle, insbesondere während der Coronapandemie.
Der im Jahr 2015 ins Leben gerufene IK-Arbeitskreis Pharmaverpackungen beschäftigt sich intensiv mit den gesetzlichen Vorgaben und Kundenanforderungen. Der Arbeitskreis bietet den Mitgliedern eine Plattform, sich miteinander und mit den Mitgliedern der gesamten Wertschöpfungskette auszutauschen. Des Weiteren hat dieses Gremium einen Praxisleitfaden „Pharmaverpackungen aus Kunststoff“ erarbeitet, damit die Konformitätsarbeit unterstützt wird.
Kontinuierlicher Mitgliederservice
- IK-Praxisleitfaden „Kunststoffverpackungen im Direktkontakt mit Lebensmitteln“, der kontinuierlich aktualisiert wird
- Regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Lebensmittelkontakt
- IK-Extranet mit umfangreichen und stets aktuellen Informationen
- IK-Mitgliederrundmails über aktuelle Themen
- Beantwortung zahlreicher individueller Anfragen
Der Bericht kann als Printversion bestellt werden unter: www.kunststoffverpackungen.de