Im Zuge der Plastikvermeidung sind papierbasierte Verbundverpackungen derzeit stark nachgefragt. Deren allerdings oftmals mangelhafte Recyclingfähigkeit rief nun die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf den Plan. Laut dem aktualisierten “Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit“, der am 1. September 2022 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht wurde, kann die Recyclingfähigkeit solcher Verbunde nicht mehr einfach unterstellt werden. Ab sofort ist hierfür im Regelfall ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Experten aus Industrie, Politik und Wissenschaft beobachten schon länger kritisch den Trend zur Substitution von reinen Kunststoffverpackungen durch Papier-Verbunde – also Verpackungen aus einem Materialmix aus Papier und Kunststoff. Nicht selten werden diese mit „weniger Plastik“ beworben und dem Verbraucher damit eine besondere Umweltfreundlichkeit suggeriert. Vor allem bei Serviceverpackungen und höherpreisigen Lebensmitteln sowie Bio-Artikeln ist dieser Trend häufiger zu beobachten.
Eine Marktstudie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag der IK hatte bereits im April 2021 bestätigt, dass Papierverbunde Probleme beim Recycling bereiten. Bislang galt jedoch zumindest der Faseranteil der Verpackung, welcher meist bei über 70 Prozent liegt, unhinterfragt als recyclingfähig. Die Studie konstatierte jedoch, dass das faktische Recycling des Faseranteils massiv hinterherhinke und der steigende Anteil an Verbunden zunehmend Probleme beim Altpapier-Recycling bereite. Für die übrigbleibende Kunststoffbeschichtung bleibt aufgrund der starken Restanhaftungen von Papierfasern nur der Weg der energetischen Verwertung.
„Wir begrüßen vor diesem Hintergrund die neue Nachweispflicht im Mindeststandard,“ sagt Dr. Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin und Expertin für Kreislaufwirtschaft. „Das Umweltbundesamt und die Zentrale Stelle Verpackungsregister setzen damit ein Zeichen, dass die Recyclingfähigkeit von Verpackungen Vorrang gegenüber dem Plastikverzicht hat. Wenn für das verpackte Produkt die besonderen Schutzeigenschaften des Kunststoffs benötigt werden, dann sollte man den Verbraucher nicht über das Material täuschen, sondern nach Möglichkeit auf eine voll recyclingfähige Kunststoffverpackung setzen.“