Im Mittelpunkt des Europäischen „Green Deal“ steht nichts Geringeres als die Energie- und Rohstoffwende mit dem Ziel bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden.
Die Bundesrepublik plant diese Transformation sogar schon bis zum Jahr 2045 abzuschließen. Für Kunststoffverpackungen birgt die Transformation neben Herausforderungen auch Chancen auf nachhaltiges Wachstum. Mit diesen Schwerpunkten wird sich die IK im kommenden Jahr beschäftigen:
EU-Verpackungsverordnung
Der Entwurf der Kommission für eine neue EU-Verpackungsverordnung liegt vor . Sie besitzt höchste Priorität für die Branche und den Verband. Die IK wird den Gesetzgebungsprozess mit konstruktiven Vorschlägen weiter begleiten, die darauf ausgerichtet sind, Materialdiskriminierung und ökologische Fehllenkungen zu vermeiden und die Praktikabilität zu verbessern.
Revision des Verpackungsgesetzes
Im kommenden Jahr wird uns die Revision des Verpackungsgesetzes weiter begleiten. Die IK beteiligt sich bereits an der Ausgestaltung eines Fondsmodells zur Förderung Kreislauffähigkeit von Verpackungen (Revision des §21). Wir erwarten darüber hinaus Maßnahmenvorschläge zur Förderung von Mehrwegverpackungen. Europäische Normung für Design-for-Recycling und Rezyklatqualitäten: Die IK und ihre Mitgliedsunternehmen sind aufgefordert, die europäische Normung durch Mitarbeit im Deutschen Institut für Normung (DIN) mitzugestalten. Es geht um die Ausarbeitung konkreter Design-for-Recycling-Richtlinien für spezifische Kunststoffverpackungen sowie um die Normung der Rezyklatqualitäten für den Einsatz in Verpackungen.
Steigerung der Rezyklatverfügbarkeit
Um die von der EU ab 2030 geplanten Rezyklateinsatzquoten erfüllen zu können, benötigt die Branche über 700 kt zusätzliche Post-Consumer-Rezyklate in geeigneten Qualitäten. Diese stehen für viele Segmente bislang nicht oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Eine von der IK initiierte Studie der BKV soll untersuchen, durch welche Abfallströme und Technologien die Nachfrage konkret gedeckt werden kann.
Absicherung gegen unverschuldete Vermarktungsverbote
Stehen nicht ausreichende Mengen geeigneter Rezyklate am Markt zur Verfügung und können die EU Vorgaben zum Rezyklateinsatz deshalb nicht erfüllt werden, drohen unverschuldete Vermarktungsverbote für Kunststoffverpackungen. Die IK wird an Mechanismen für ein „Sicherheitsnetz“ arbeiten, um Vorschläge zur Absicherung der Branche in die Gesetzgebung einzubringen. Nicht nur Ausnahmeregelungen, sondern auch die Flexibilisierung des Rezyklateinsatzes durch Zertifikathandel können eine wirksame Lösungen darstellen.
Mehrwegsysteme
Die EU-Kommission schlägt weitreichende Wiederverwendungsquoten, unter anderem für industrielle Verkaufs- und Transportverpackungen vor. Uns interessiert, welche mehrwegfähigen Alternativen existieren, wie sie funktionieren und unter Umwelt und Klimagesichtspunkten zu bewerten sind, um zu gleichermaßen praktikablen und ökologisch vorteilhaften Lösungen zu kommen.
Kreislaufwirtschaft Plus
Welche Strategien verfolgen die Rohstofferzeuger und die Politik, um Kunststoffe zukünftig ohne klimaschädliche, fossile Rohstoffe wie Erdöl zu produzieren? Welche Rolle sollen neben dem mechanischen Recycling mittelfristig die Pyrolyse und andere chemischen Verwertungstechnologien spielen, ebenso wie die Nutzung von Biomasse und von CO2 für die Herstellung von Verpackungskunststoffen? Diese Fragestellungen beschäftigen uns auch in Hinblick auf die deutsche Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.