Novelle des Verpackungsgesetzes

Bad Homburg, 29. Juni 2023 – Das Bundesumweltministerium will mit einem „Gesetz für weniger Verpackungsmüll“ das Angebot an Mehrwegverpackungen in Deutschland stärken. Dazu hat das Ministerium am 27. Juni Eckpunkte für eine Novelle des Verpackungsgesetzes veröffentlicht. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen nimmt dazu Stellung.

Die IK unterstützt die Ziele, das Verpackungsaufkommen unabhängig vom Material zu reduzieren und Mehrwegverpackungen zu fördern, sofern diese nachweislich ökologisch vorteilhaft sind. Kritisch sieht der Verband der Kunststoffverpackungshersteller entsprechend, dass der Mehrwegangebotspflicht für Getränkeverpackungen keine aktuelle Ökobilanz zugrunde liegen wird. Dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode den Paragraph 21 VerpackG novellieren will mit dem Ziel, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen durch finanzielle Anreizsysteme zu fördern, begrüßt die IK ausdrücklich als einen entscheidenden Schritt in Richtung einer effizienten Kreislaufwirtschaft für Verpackungen.

Verpflichtende Mehrwegangebote unabhängig vom Material

IK Geschäftsführerin Dr. Isabel Schmidt

Dr. Isabel Schmidt, IK-Geschäftsführerin

„Wir freuen uns, dass erkannt wurde, dass einseitige Maßnahmen zur Reduktion von Einweg-Kunststoffverpackungen ökologisch in die Sackgasse führen“, kommentiert IK-Geschäftsführerin und Kreislaufwirtschaftsexpertin Isabell Schmidt den Entwurf. Er sieht vor, das seit 1.1.2023 verpflichtende Mehrwegangebot für Speisen und Getränke To-Go auf alle Materialien auszuweiten – bisher muss nur zu Einwegkunststoff eine Mehrwegalternative angeboten werden. “Wer einseitig nur Einwegprodukte aus Kunststoff reduziert, sorgt für ein Ausweichen auf andere Einwegverpackungen und verlagert damit lediglich die Umweltauswirkungen. Kein Material ist per se nachhaltig. Wir hoffen, dass sich diese Erkenntnis auch im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung durchsetzt.“

Getränkeflaschen: Fortschritte in der Einweg-/Mehrwegdebatte erstrebenswert

Zum Bedauern des Verbands hat der Gesetzgeber die vermeintliche ökologische Vorteilhaftigkeit von Mehrwegverpackungen im Getränkesektor nicht – wie von der Wirtschaft wiederholt gefordert –  in einer aktuellen Ökobilanz untersucht und die Mehrwegförderung auch nicht mit ökologischen Anforderungen an die Verpackungen verknüpft. Dabei sind Mehrwegverpackungen nicht automatisch ökologisch vorteilhaft. „Gerade der Getränkeverpackungsmarkt hat in den letzten Jahrzehnten eine enorme Entwicklung vollzogen, während die Forderung einer Mehrwegquote für Getränkeverpackungen noch aus den 90er Jahren stammt“, so Isabell Schmidt. Neben dem ökologisch sinnvollen Mehrweg-Pool der Genossenschaft Deutscher Brunnen mit ihren markanten Einheitsflaschen haben sich aus Gründen des Marketings zunehmend individuell geformte Mehrwegflaschen am Markt durchgesetzt, die nur von einem Getränkeabfüller genutzt werden können. In der Folge steigen die Leerguttransporte, und die Anzahl der Wiederbefüllungen pro Flasche sinkt. Auf der anderen Seite verdanken wir dem vor 20 Jahren bundesweit eingeführten Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen heute Recyclingquoten von über 97 Prozent (GVM 2022) und einen stetig zunehmenden Einsatz an Recyclingmaterial „Die heutigen Einwegflaschen werden im Kreislauf geführt und brauchen den ökologischen Vergleich mit Mehrweg nicht zu scheuen. Statt einer pauschalen Mehrwegförderung hätten wir es für zielführender gehalten, die ökologische Weiterentwicklung von Einweg- und Mehrweggebinden zu fördern“, so Schmidt.

Vor-Ort-Verzehr: Potenzial für Mehrweg ausschöpfen

Martin Engelmann Beitragsbild

Dr. Martin Engelmann, IK-Hauptgeschäftsführer

Der übermäßige Verbrauch und das Littering von Einwegverpackungen im Fast Food-Bereich hat das schlechte Image der Verpackungsbranche maßgeblich mitgeprägt. IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann weist hin: „Mehrverpackungen aus Kunststoff besitzen in Fast Food-Restaurants ein großes Potenzial zur Reduktion von Verpackungsmüll.”

 

 

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