Nach der Einigung der Verhandler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten über neue Regeln für Verpackungen in der EU am 4. März 2024 kritisieren die Hersteller von Kunststoffverpackungen die zahlreichen Sonderregeln für Verpackungen aus Kunststoff und Ausnahmen für Papier- und Kartonverpackungen. Anstatt die Menge an Verpackungsabfällen wirksam zu reduzieren und der Wirtschaft klare und umsetzbare Regeln zu geben, würden die gestern beschlossenen Regelungen zu mehr Verpackungsabfällen, schlechter recycelbaren Verpackungen und einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen ruft daher Kommission, Rat und Parlament dazu auf, bei der juristischen Überprüfung für faire und effektive Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu sorgen.
Gleiche Regeln für alle Materialien
Viele der Regelungen zu Verpackungsverboten, Mehrwegquoten, Recyclinganforderungen und Einsatzquoten für Rezyklate gelten nur für Kunststoffverpackungen oder sehen Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien vor. Dabei hatte ein von IK, EuPC und Elipso in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gezeigt, dass solche unterschiedlichen Regelungen von Verpackungsmaterialien mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den EU-rechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, da keine sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen und diese auch nicht mit den Zielen der PPWR vereinbar ist.
„Wir fordern die Entscheider auf, die unrechtmäßigen Sonderregeln zu streichen und gleiche Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu schaffen“, fordert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. „Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie der vorläufigen Einigung zustimmen kann. Wir sehen in der Überprüfung des Kompromisses die Chance, klare und vor allem rechtssichere Regelungen zu treffen“, so Engelmann.
„Verbote und Wiederverwendungsvorgaben ausschließlich für Kunststoffverpackungen stehen im klaren Widerspruch zu den Zielen der PPWR. Anstelle zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen, führen sie lediglich zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien, z.B. Papier- und Kartonverpackungen, die im Vergleich zu Kunststoffverpackungen oft weniger nachhaltig sind. Außerdem sorgt die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als 5 Prozent Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recyclebare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt werden“, kritisiert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK. „Insgesamt begünstigen die Sonderregelungen eine Verschiebung hin zu dickeren und schwereren Verpackungsmaterialien und damit zu mehr Verpackungsmüll und mehr CO2-Emissionen. Das ergibt ökologisch keinen Sinn“, so Schmidt.
“Ungleiche Spielregeln ökologisch und rechtlich unbegründet”
Ein aktuelles Doppelinterview mit Dr. Engelmann und Dr. Schmidt lesen Sie hier.