„Lass-mich-dran-Deckel“ für mehr Recycling und weniger Umwelteinträge ab sofort Pflicht
Mit dem Inkrafttreten von §3 der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) am 3. Juli 2024 hat die Bundesregierung Vorgaben der Europäische Union (EU) für mehr Ressourcen- und Umweltschutz umgesetzt.
Aufbruchstimmung – nicht nur auf dem Rasen
Die EM steht vor der Tür! In Kürze rollt der Ball und auch die kunststoffverarbeitende Industrie bringt in punkto Recycling- und Mehrwegfähigkeit sowie den Einsatz von Rezyklaten so einiges ins Rollen.