Zertifikate für Rezyklate

LIEFERKETTEN SCHÜTZEN – REZYKLATEINSATZ SINNVOLL GESTALTEN

Der Einsatz von recycelten Kunststoffen verringert die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffimporten und die CO2-Emissionen. Um die Nachfrage nach Rezyklaten zu erhöhen, hat die EU-Kommission für den Kunststoffanteil in Verpackungen verbindliche Rezyklateinsatzquoten zwischen 10 und 35 Prozent ab 2030 vorgeschlagen – ein wichtiges politisches Signal für mehr Investitionen in die Kreislaufwirtschaft. Allerdings werden 2030 nicht genügend Rezyklate in der erforderlichen Qualität vorhanden sein, um die Nachfrage im Verpackungsmarkt zu decken. Zum Schutz der Lieferketten und um die wirtschaftlich effizienteste Verwendung von Rezyklaten zu ermöglichen, ist mehr Flexibilität beim Einsatz der Rezyklate dringend erforderlich.

Zertifikate für Rezyklate

LIEFERKETTEN SCHÜTZEN – REZYKLATEINSATZ SINNVOLL GESTALTEN

Der Einsatz von recycelten Kunststoffen verringert die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffimporten und die CO2-Emissionen. Um die Nachfrage nach Rezyklaten zu erhöhen, hat die EU-Kommission für den Kunststoffanteil in Verpackungen verbindliche Rezyklateinsatzquoten zwischen 10 und 35 Prozent ab 2030 vorgeschlagen – ein wichtiges politisches Signal für mehr Investitionen in die Kreislaufwirtschaft. Allerdings werden 2030 nicht genügend Rezyklate in der erforderlichen Qualität vorhanden sein, um die Nachfrage im Verpackungsmarkt zu decken. Zum Schutz der Lieferketten und um die wirtschaftlich effizienteste Verwendung von Rezyklaten zu ermöglichen, ist mehr Flexibilität beim Einsatz der Rezyklate dringend erforderlich.

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Ab 2030 droht Rezyklatmangel

Um die von der Kommission vorgeschlagenen Quoten zu erreichen, müsste der Wiedereinsatz von PCR in Verpackungen aus PP und PE in Deutschland mehr als verfünffacht (!) werden. Das ist angesichts der bisherigen Entwicklung unrealistisch.

Entscheidende Hürden sind:

  • die fehlenden Mengen an getrennt gesammelten Abfällen und zu niedrige Recyclingquoten in Europa (19 EU-Staaten verfehlen die Vorgaben an das Kunststoffrecycling)
  • hohe Qualitätsanforderungen im Verpackungsmarkt, wie insbesondere fehlende Zulassungen für den Einsatz von PCR in Lebensmittel- und anderen kontaktsensiblen Verpackungen.

Verschärft wird die Gefahr einer Unterversorgung mit PCR dadurch, dass auch andere Branchen gesetzliche Verpflichtungen zum Rezyklateinsatz erhalten werden.

Rezyklatmangel gefährdet Lieferketten & KMUs

Verpackungen, die die gesetzliche Anforderung wegen mangelnder Mengen und Qualitäten nicht erfüllen können, erhalten damit ein Vermarktungsverbot. Betroffen wären insbesondere kleine und mittlere Hersteller, die Rezyklate in den benötigten Qualitäten nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen am freien Markt erhalten würden.

Einsatz von recycelten Polyolefinen (PE, PP) müsste sich VERFÜNFACHEN, um 2030 Quoten erfüllen zu können:

Entwicklung Recyklat Nachfrage Deutschland

Quelle: Conversio Market & Strategy GmbH, 2023 (link). PCR-Bedarf 2030 beruht auf IK-Schätzung für Deutschland. Vereinfachende Annahmen: 50% der Verarbeitungsmengen sind kontaktempfindliche Verpackungen und kein Unternehmen setzt mehr ein als gesetzlich erforderlich.

Lassen Sie uns ein Kreditsystem einführen!

Die Idee ist einfach. Hersteller, die mehr recycelte Materialien in ihren Produkten verwenden können, erhalten Gutschriften, die sie an andere Hersteller verkaufen können, die die Quote noch nicht erfüllen können. Damit erreichen wir die Quote auf dem Gesamtmarkt, sparen fossile Rohstoffe und sichern die Lieferketten in Europa.

Bitte nehmen Sie daher diesen konkreten Änderungsvorschlag in die Verordnung auf:

“By 31 December 2026, the Commission is empowered to shall adopt implementing acts establishing the methodology for the calculation and verification of the percentage of recycled content recovered from post-consumer plastic waste, per unit of plastic packaging including a mass balance and credit-based approach, and the format for the technical documentation referred to in Annex VII. Those implementing acts shall be adopted in accordance with the examination procedure referred to in Article 59(3). The requirements set in paragraphs 1 and 2 may also be fulfilled by the use of recyclates of the equivalent amount and polymer type in other products.

Der Änderungsvorschlag wird unterstützt von:

Kaskadennutzung Von Verpackungsabfaellen

Fragen und Antworten

Die Kommission schlägt für den Kunststoffanteil in Verpackungen verbindliche Rezyklateinsatzquoten zwischen 10 und 35% ab dem Jahr 2030 vor. Dies entspricht einem europaweiten Bedarf von ca. 6 Millionen Tonnen PCR. Gegenwärtig werden ca. 1,6 Millionen Tonnen PCR in der Verpackungsproduktion eingesetzt, vorwiegend PET. Zur Erreichung der von der von der Kommission vorgeschlagenen Quoten für das Jahr 2030 müsste insbesondere der Wiedereinsatz von PCR in Verpackungen aus PP und PE, die mit ca. 70% die wichtigsten Verpackungspolymere darstellen, mindestens um das Fünffache gesteigert werden – eine extreme Herausforderung, die angesichts der bisherigen Entwicklungen unrealistisch ist.

Wesentliche Hürden sind:

  • Es werden europaweit noch zu wenig Kunststoffabfälle getrennt gesammelt und recycelt – 19 EU-Staaten laufen Gefahr, die Vorgaben an das Recycling von Verpackungskunststoffen für das Jahr 2025 zu verfehlen.
  • Die hohen Qualitätsanforderungen im Verpackungsmarkt sind bis auf Weiteres schwer zu erfüllen, insbesondere aufgrund fehlender Zulassungen für den Einsatz von PCR in Lebensmittel- und anderen kontaktsensiblen Verpackungen. Es ist unklar, ob PCR aus dem chemischen Recycling ab 2030 in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen wird, weil die gesetzlichen Vorgaben dafür noch nicht feststehen und weil die hierfür erforderlichen Investitionen noch nicht getätigt wurden.
  • Verschärft wird die Gefahr einer Unterversorgung mit PCR dadurch, dass auch andere Branchen gesetzliche Verpflichtungen zum Rezyklateinsatz erhalten werden. Schon heute wird der überwiegende Teil des PCRs aus gebrauchten Verpackungen in anderen Sektoren wie Bau, Landwirtschaft und Automobil wieder eingesetzt.

Ab dem Jahr 2030 droht weiten Teilen des Verpackungsmarkts daher ein Rezyklatmangel.

Es ist davon auszugehen, dass ab 2030 nicht genügend Rezyklate in den erforderlichen Qualitäten vorhanden sein werden, um die Nachfrage im Verpackungsmarkt zu decken. Daraus ergeben sich verschiedene Risiken:

  • Risiken für die Lieferkettensicherheit: Mangelnde PCR-Mengen und Qualitäten für den Verpackungsmarkt stellen ein erhebliches Risiko für die Lieferketten und die sichere Versorgung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa dar, weil Verpackungen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, ab dem Jahr 2030 verboten wären.
  • Risiken für KMUs: Von einem Angebotsmangel besonders betroffen wären kleine und mittlere Hersteller, die Rezyklate in den benötigten Qualitäten nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen am freien Markt erhalten würden.
  • Ökologische Risiken: Eine Umlenkung von Recyclingkunststoffen aus anderen Branchen, um PCR-Quoten im Verpackungsmarkt zu erfüllen, birgt die Gefahr, dass aufgrund der höheren Qualitätsanforderungen ein weitaus größerer Energieaufwand für das Recycling betrieben werden muss (z.B. für chemisches Recycling), während in den bisherigen Anwendungsmärkten für das Rezyklat wieder mehr Neuplastik eingesetzt wird. Außerdem sind Ausweichbewegungen hin zu laminierten Papierverpackungen zu befürchten, insbesondere wenn diese von den PCR-Einsatzquoten befreit werden und nicht hochgradig recyclingfähig sein müssen.

Das Prinzip ist einfach: Hersteller A, der mehr Post-Consumer-Rezyklate (PCR) einsetzt als gesetzlich gefordert, erhält dafür Kredite. Diese kann er an Hersteller B verkaufen, welche die gesetzliche Quote noch nicht erfüllen können. Gemeinsam erreichen sie so die von der Politik vorgegebenen Einsatzquoten für Post-Consumer-Rezyklate.

Beide Seiten profitieren: Hersteller A erhält durch den Erlös von Krediten einen finanziellen Anreiz, mehr Rezyklate einzusetzen, als nach den Quoten erforderlich wäre. Hersteller B kann durch den Erwerb von Krediten die gesetzliche PCR-Quote erfüllen und mit seinen Produkten am Markt bleiben, auch wenn es für diese am Markt noch nicht ausreichend Rezyklate in den benötigten Qualitäten (z.B. für den Lebensmittelkontakt) gibt.

Wie das System im Detail funktioniert, einschließlich der Nachweis- und Auditpflichten der beteiligten Unternehmen, sollte von der EU-Kommission in einem Durchführungsrechtsakt auf Basis von Artikel 7 Absatz 7 PPWR ausgearbeitet werden. Wir empfehlen als Bedingung, dass die beide Seiten, Kreditgeber und Kreditnehmer, in ihren Produkten Kunststoffe derselben Polymerart (z.B. PE, PP, PET) einsetzen und hochgradig recyclingfähige Produkte herstellen müssen.

Das Kreditsystem wirkt als Katalysator der Transformation, indem es die wirtschaftliche Effizienz erhöht und wirtschaftliche sowie ökologische Risiken mindert.

  • Das Kreditsystem schützt Lieferketten, KMUs und Verbraucher: Das Risiko von Vermarktungsverboten für bestimmte Verpackungen aufgrund eines Mangels an geeigneten Rezyklaten wird durch das Kreditsystem wesentlich gemindert, da die Hersteller fehlende Rezyklate durch den Erwerb von Krediten kompensieren können. Das schützt die Lieferketten, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, und die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa.
  • Das Kreditsystem senkt den Energiebedarf und die Kosten der Transformation: Das Kreditsystem sorgt dafür, dass PCR bevorzugt dort eingesetzt wird, wo es wirtschaftlich und energetisch am effizientesten ist und Verbraucherpreise nicht unnötig verteuert werden. Aus Lebensmittelverpackungen müssen nicht unbedingt wieder Lebensmittelverpackungen werden, wenn der Rezyklateinsatz in anderen Segmenten mit geringerem Energie- und Kostenaufwand und geringeren CO2-Emissionen möglich ist.
  • Das Kreditsystem fördert die Recyclingfähigkeit: Ein Angebot an Krediten ist vor allem für solche Polymerarten zu erwarten, welche im großen Maßstab (at scale) recycelt und am Markt nachgefragt werden. Verpackungshersteller, die diese Polymerarten einsetzen, profitieren voraussichtlich von einem größeren und günstigeren Angebot an Krediten als Verwender von Polymerarten, deren Recycling weniger wirtschaftlich ist. Dies erhöht die wirtschaftliche Effizienz der Transformation, ohne seltenere Polymerarten, welche in bestimmten Funktionen durchaus ihre Berechtigung haben, verbieten zu müssen. Zusätzlich empfehlen wir, auch an die Produkte, die die Rezyklate einsetzen und Kredite erhalten, Anforderungen an die hochgradige Recyclingfähigkeit gestellt werden.
  • Das Kreditsystem sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen (level playing field) zwischen mechanischen und chemischen Recyclingverfahren. Auch wenn die Beratungen der EU zu den Massebilanzverfahren im chemischen Recycling noch nicht abgeschlossen sind, so wird doch wahrscheinlich eine Form der Allokation von PCR-Anteilen (Credits) erlaubt werden, um zu ermöglichen, dass in einigen Kunststoffprodukten am Markt ein höherer Rezyklatanteil ausgewiesen werden kann (und zum Ausgleich ein entsprechend geringerer Rezyklatanteil in anderen Produkten). Das Kreditsystem überträgt diese Möglichkeit der Allokation von PCR-Anteilen zwischen verschiedenen Produkten auf mechanisch hergestellte Rezyklate. Es entspricht in etwa dem „proportionalen“ Massebilanzverfahren, in dem eine Allokation von Krediten innerhalb einer Polymerart ermöglicht wird.
  • Das Kreditsystem sichert die Nachfrage nach hochwertigen Kunststoffrezyklaten und macht Ausnahmen unnötig: Alle Verpackungshersteller können über das Kreditsystem einen Beitrag zur Steigerung des Rezyklateinsatzes leisten, indem sie hochgradig recyclingfähige Verpackungen auf den Markt bringen und für den Wiedereinsatz der Rezyklate aus dem Verpackungsrecycling garantieren. Selbst wenn in bestimmten Verpackungen (noch) kein oder nur wenig PCR eingesetzt werden kann, sind keine Ausnahmen vonnöten. Dies ist ein bedeutender Fortschritt in der erweiterten Herstellerverantwortung.

Welche Branchen sich am Kreditsystem beteiligen dürfen, kann von der EU-Kommission im Durchführungsrechtsakt nach Artikel 7 Absatz 7 PPWR festlegt werden. Nur Hersteller hochwertig verwertbarer Kunststoffprodukte – wie beispielsweise Verpackungen, Bau- oder Automobilteile – sollten berechtigt werden Kredite zu erhalten und zu veräußern. Entscheidend ist, dass freiwillig mehr Rezyklate eingesetzt werden als gesetzlich gefordert und durch den Rezyklateinsatz fossil hergestellte Kunststoffe ersetzt werden. Anwendungen, in denen das Rezyklate kein Neuplastik ersetzt, sollten per Gesetz ausgeschlossen werden. Ein bloßen “Verpressen” von PCR in Produkten mit geringem Marktwert, nur um daraus Kredite zu gewinnen, kann damit ausgeschlossen werden. Zudem sollten die Produkte selbst Anforderungen an das Design-for-Recycling erfüllen, damit sie ihrerseits kreislauffähig sind.

Das chemische Recycling kann in Zukunft eine Lücke in der Kreislaufwirtschaft von Kunststoffen schließen, indem es Abfälle, die nicht werkstofflich recycelt werden können, zu Sekundärrohstoffen für die Produktion von Neuplastik aufbereitet. Hierdurch erschließen sich neue Anwendungsfelder für Rezyklate, insbesondere im Bereich der Lebensmittelverpackungen. Zusammen mit der Nutzung von Biomasse und CO2 sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien bildet es eine Schlüsseltechnologie, um im Kunststoffsektor bis 2050 ganz auf fossile Rohstoffe verzichten zu können und Klimaneutralität zu erreichen. Zum energie- und kosteneffizienten werkstofflichen Recyclings bieten diese Verfahren allerdings keine Alternative.

Nein. Der Erwerb von Krediten stellt lediglich ein Mittel dar, um die gesetzlichen Anforderungen an die Rezyklatquoten im Fall einer Mangelversorgung erfüllen zu können, wirtschaftliche und ökologische Risiken abzufedern und die gesamtwirtschaftliche Effizienz der Transformation zu steigern. Um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden, sollte ausgeschlossen werden, dass der Käufer von Krediten die kompensierten Rezyklatanteile als im Produkt enthaltenes Rezyklat werblich ausweist. Die Kommission kann die Regeln für die werbliche Ausweisung im Rahmen des Durchführungsrechtsakt nach Artikel 7 Absatz 7 bestimmen.

Der Handel mit Krediten muss ebenso streng überwacht werden wie der Handel mit Post-Consumer-Rezyklaten selbst. Der Überwachungsaufwand unterscheidet sich in beiden Fällen jedoch nicht wesentlich voneinander. Da der Rezyklatanteil in der Verpackung nicht über Labormethoden analytisch bestimmt werden kann, sind ohnehin Methoden der Wirtschaftsprüfung wie Kaufbelege etc. erforderlich, um die Stoffströme gesichert nachzuweisen. Eine lückenlose Rückverfolgung des Recyclings bis zur Abfallquelle ist dabei unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Rezyklat aus Abfällen nach Gebrauch erzeugt wurde und recycelte Mengen nicht mehrfach verrechnet wurden. In der Wertschöpfungskette sind bereits an verschiedenen Stellen die erforderlichen Daten auditiert vorhanden (z.B. Vollständigkeitserklärungen, EuCertPlast-Zertifikate für Recyclingbetriebe). Im Fall von Kredithandel erstreckt sich diese Prüfung auch auf die Produktion des Herstellers, der die Kredite veräußert. Die Kommission hat angekündigt, die Regeln für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils in einem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 7 Absatz 7 festzulegen.

Das Kreditsystem sichert die Nachfrage nach hochwertigen Kunststoffrezyklaten im Gesamtmarkt und stellt damit Planungssicherheit für Investitionen in die getrennte Abfallsammlung, die Sortierung und das Recycling her. Diese Nachfrage ist von Preisschwankungen des primären Rohstoffmarkts unabhängig – ein wesentliches Investitionshemmnis in die Circular Economy wird damit überwunden.

Mit dem schrittweisen Anheben der PCR-Quoten, auch in anderen Branchen, schreitet der Rezyklateinsatz sukzessive auch in immer anspruchsvolleren Anwendungen voran, bis hin zum Lebensmittelkontakt. So sieht die EU-Verpackungsverordnung eine deutliche Steigerung des PCR-Einsatzes bis zum Jahr 2040 vor (auf 50 bis 65 Prozent). Auch plant die Kommission in Automobilteilen eine PCR-Quote in Höhe von 25 Prozent. Weitere Branchen werden folgen. Kredite werden damit am Markt immer knapper und teurer, denn sie werden nur erteilt, wenn der Rezyklateinsatz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geht. Über diesen Mechanismus wird auch der Einsatz von Rezyklaten in kontaktsensiblen Verpackungen finanziell immer stärker incentiviert und ist schließlich unausweichlich.

Sofern der Kauf von Krediten nicht dazu berechtigt, einen Rezyklatgehalt in den eigenen Produkten werblich auszuweisen, wird ein weiterer Anreiz gegeben, das Rezyklat in den eigenen Produkten einzusetzen, um damit am Markt werben zu können.