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Hintergundinformation zur Entwicklung von Initiativen und Regelungen bei Verbraucherschutz – Kunststoffverpackungen im Lebensmittelkontakt

Die Gesetzgebung zum Lebensmittelkontakt entwickelt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ständig weiter. Die IK bietet ihren Mitgliedern hierbei Hilfestellungen an.

Nationale Ebene

Aktuelle Entwicklung der Druckfarbenverordnung

Die nationale Druckfarbenverordnung wurde im letzten Jahr nicht vorangetrieben. Die Industrie hat jedoch Initiative ergriffen: Die entsprechenden europäischen Verbände der Lieferkette haben ein Konzept für die Regelung für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien entworfen, das die Verantwortlichkeiten der Beteiligten klar abgrenzt. Dies wurde der EU-Kommission vorgestellt und stieß auf positive Resonanz.

Seitens der Kommission wird die bereits im Jahr 2018 angekündigte EU-Regelung für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien aus verschiedenen Gründen verschoben. Nach Angabe der EU-Kommission soll jedoch Anfang 2020 entsprechende Lösungen gefunden werden. Die Zukunft der Druckfarbenregelung ist dementsprechend ungewiss.

Aktuelle Entwicklung der Mineralölverordnung

In Deutschland wird die geplante Mineralölverordnung als Gesetzesvorhaben seit einigen Jahren kontrovers diskutiert. Doch seit der Veröffentlichung des 4. Entwurfs der Mineralölverordnung im Februar 2017 gibt es seitens Gesetzgeber keine weiteren Aktivitäten.
Allerdings haben die betroffenen Branchen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, wie z.B. Entwicklung einer BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, jetziger Lebensmittelverband Deutschland)- Toolbox zur Vermeidung von Einträgen unerwünschter Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmittel und die Erarbeitung der „Orientierungswerte für Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln“ des BLL und der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAV). Das Schicksal der Mineralölverordnung ist jedoch nach wie vor unvorhersehbar.

Die Diskussion über die Mineralölproblematik, bei der es sich schwerpunktmäßig um die Migration von Mineralölbestandteilen aus Kartonverpackungen in Lebensmitteln handelt, hat jedoch dazu geführt, dass verstärkt Kundenanfragen zur eventuellen Mineralölbelastung in Kunststoffverpackungen an IK-Mitgliedsfirmen gerichtet werden.

Um ihren Mitgliedern Hilfestellung zur Beantwortung dieser Kundenanfragen anzubieten, hat die IK mit Unterstützung des IK-Hauptausschusses Bedarfsgegenständerecht bereits 2017 eine entsprechende zweisprachige Verbandsempfehlung erarbeitet. Die IK erstellt ebenfalls mit Hilfe des genannten IK-Expertengremiums derzeit weitere Verbandsempfehlungen zu weiteren Stoffen wie z. B. ADM (Animal Derived Materials), Allergen, Weichmachern, Nano etc., zu denen Kundenanfragen an Verpackungshersteller gerichtet werden.

Änderungen auf EU-Ebene

Auf europäischer Ebene wurden im Berichtsjahr drei Änderungsverordnungen zu der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Neuerungen der Positivliste und die Klarstellung der Zuordnung der Prüfsimulanzien für die Migrationstests bei Milcherzeugnissen. Aktuell ist eine weitere Änderung in der Pipeline.

Entwicklungen auf internationaler Ebene

Auf internationaler Ebene beschäftigen sich IK-Mitgliedsfirmen, die ihre Produkte auf den chinesischen Markt bringen, weiterhin mit den im Jahr 2016 veröffentlichten zahlreichen chinesischen Standards für Lebensmittelkontaktmaterialien (GBs = national Standards). Hierzu hat die IK den IK-Praxisleitfaden „Kunststoffverpackungen im Direktkontakt“ bereits im Jahr 2017 mit einer Einführung in die GBs ergänzt.

Des Weiteren wurden die chinesischen Regularien auf der 12. IK-Lebensmittelverpackungstagung im Mai 2019 in Form eines Vortrags und eines Workshops detailliert erörtert. Darüber hinaus ist ein IK-„Minileitfaden“ zur Umsetzung der chinesischen GBs für die IK- Mitglieder geplant. Im Rahmen der IK-Lebensmittelverpackungstagung wurden globale Regularien für Lebensmittelkontaktmaterialien als Schwerpunkt intensiv behandelt.

Darüberhinaus hat die IK weitere Veranstaltungen wie z. B. das Seminar zu „FDA-Regularien für Lebensmittelverpackungen in den USA“ mit großem Erfolg veranstaltet. Hervorzuheben ist noch die jüngste Überarbeitung des IK-Leitfadens zum Lebensmittelkontakt im Mai 2019 zur Anpassung an die veränderte Gesetzgebung (13. Auflage).

Mögliche neue Einstufung von Titandioxid

Ein Thema, das im Berichtsjahr weiter intensiv diskutiert wurde, ist die mögliche neue Einstufung des Stoffs Titandioxid in der Kategorie „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen durch Einatmen, Kategorie 2, beim Einatmen“ auf europäischer Ebene. TiO2 findet in vielen Branchen wie z.B. Farben und Lacken, Kunststoffen, Papierherstellung sowie Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie breite Anwendung.

In der Kunststoff- und Kunststoffverarbeitenden Industrie wird TiO2 u.a. als weißes Pigment und/oder UV-Stabilisator eingesetzt. Für die Herstellung von Kunststoffverpackungen für Lebensmittel ist dieser Stoff gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zugelassen. Die angestrebte Einstufung bezieht sich zwar nur auf die potenzielle inhalative Kanzerogenität von TiO2. Allerdings besteht die Gefahr, dass dieser Stoff zukünftig für die Herstellung von vielen Produkten, darunter auch Kunststoffverpackungen, generell verboten wird und ersetzt werden muss.

Die betroffene Industrie und ihre Verbände haben sich bereits gegen die mögliche neue Einstufung positioniert. Im Berichtszeitraum wurde eine Kompromisslösung seitens des Ausschusses für Risikobewertung der Europäischen Chemikalienagentur empfohlen, die noch von den Mitgliedsstaaten mehrheitlich abgestimmt werden muss.

Seitens der Kunststoffindustrie wurde eine Studie zu den Auswirkungen dieser Einstufung auf die Kunststoffverarbeitung und -entsorgung in Deutschland veröffentlicht. Es wurde festgestellt, dass es keine Alternative zu Titandioxid aufgrund seiner herausragenden technischen Eigenschaften für Kunststoffhersteller und -verarbeiter gibt. Diese Einstufung würde zu einer massiven Einschränkung in der Anwendungsbreite von Kunststoffprodukten führen. Darüber hinaus hat die Einstufung enorme Auswirkungen auf das Recycling der Kunststoffabfälle.
Bis zum Redaktionsabschluss des vorliegenden Berichts ist noch unbekannt, wann und ob und in welcher Form die Einstufung erfolgen wird.

IK-Projekt zur Risikobewertung NIAS

Das im Jahr 2014 ins Leben gerufene IK-Projekt „Risikobewertung NIAS in Polyolefingranulaten“ wurde im Berichtsjahr weiter fortgeführt. Hintergrund dieses Projektes ist die gesetzliche Anforderung an die Risikobewertung von NIAS (Non Intentionally Added Substances = unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe), die zunehmend an Bedeutung gewinnt, deren Umsetzung in die Praxis jedoch eine äußerst komplexe Herausforderung darstellt.

Im Berichtsjahr lag ein weiterer Fokus auf dem Thema POSH (Polyolefin Oligomeric Saturated Hydrocarbon). Darüber hinaus wurde die Datenbank von NIAS in Polyolefinen, die zur Erleichterung der Konformitätsarbeit bzgl. der Bewertung von NIAS dient, mehrfach erweitert.

Es ist geplant, weitere Stoffe ins Portfolio dieses Projektes mit ein zu beziehen. Der Kreis der projektbeteiligten IK-Mitgliedsfirmen hat sich erfreulicherweise erneut vergrößert.

Mikroplastik

Das Thema Mikroplastik erregt öffentliche Aufmerksamkeit, insbesondere in Bezug auf die mögliche Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch deren möglichen Eintrag in die Nahrungskette. Im Berichtszeitraum wurden diesbezüglich einige Studien veröffentlicht. Darunter sind folgende Veröffentlichungen hervorzuheben:

• Studie des österreichischen Umweltbundesamtes und der Medizinischen Universität Wien, bei der Mikroplastik in Stuhlproben von acht Probanden nachgewiesen wurde.

• Veröffentlichungen des Chemischen Veterinär- und Untersuchungsamtes (CVUS) Münster und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern). Dabei wurden Mikroplastikpartikel in abgefüllten Mineralwässern und Getränken nachgewiesen.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Reihe von Stellungnahmen veröffentlicht. In der jüngsten BfR-Mitteilung vom 5.8.2019 wurde das Ergebnis der Laborversuche mit Mikroplastik aus Polystyrol veröffentlicht: Keine Hinweise auf Darmschädigung durch Mikroplastik aus Polystyrol im Labor!

In seinen Veröffentlichungen/Stellungnahmen weist das BfR wiederholt darauf hin, dass es bisher keine wissenschaftlichen Hinweise auf die gesundheitlichen Risiken für den Menschen durch Plastikpartikel in Lebensmitteln gibt.

Für eine umfassende Risikobewertung sind weitere Forschungen und wissenschaftlichen Daten erforderlich. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat im August 2019 einen Bericht über „Mikroplastikpartikel im Trinkwasser“ veröffentlicht. Aus Sicht der WHO ist es auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen nicht gerechtfertigt, Mikroplastik im Trinkwasser als Gesundheitsrisiko darzustellen.
Das Forum PET in der IK beschäftigt sich in Kooperation mit dem Lebensmittelverband ebenfalls intensiv mit dieser Thematik.

DIN SPEC 6124

Meilenstein in der Qualitätsbeurteilung beim Foliendruck

Zur Beurteilung und Einordnung der Druckqualität bei Primärverkaufsverpackungen aus Kunststoff existieren bislang keine allgemeinen Standards bzw. Regeln oder Leitlinien. Unter dem Dach der IK haben Experten aus IK-Mitgliedsfirmen und dem Verband eine entsprechende Initiative ergriffen: Ein umfangreiches Dokument für die „Beurteilung der Druckqualität von Primärverkaufsverpackungen aus Kunststofffolien und Folienverbunden“ wurde erarbeitet. Auf Basis dieses Entwurfs wurde daraufhin eine DIN SPEC (DIN Spezifikation) entwickelt und nach dem PAS-Verfahren (Public Available Specification) veröffentlicht.

Die Ziele dieses Projektes sind nicht nur das Reduzieren der subjektiven Faktoren und das Objektivieren der auftretenden Druckfehler, sondern auch das Verbessern des Vertrauensverhältnisses zwischen den Geschäftspartnern. Als Ergebnis können so gleiche Wettbewerbsbedingungen aller beteiligten Akteure in Bezug auf die Druckqualität erreicht werden. Diese DIN SPEC kann als mitgeltendes Dokument für Qualitätsvereinbarungen oder Spezifikationen genutzt werden. Die DIN SPEC 6124 ist die erste DIN Spezifikation in der Verpackungsbranche. Daraus kann eine Norm entwickelt werden.

Weitere Informationen zu den Aufgaben, Engagements und Zielen der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. entnehmen Sie bitte dem IK Jahresbericht 2018/19: