Auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie gilt: Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft müssen weiter im Blick behalten werden. Mit der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli 2020 hat Deutschland die Chance, diese Themen auf der politischen Agenda zu halten. In diese Richtung weisen auch die jüngsten Forderungen des Bundesrats auf Betreiben Niedersachsens, die in einer weiteren Verschärfung der Regeln rund um illegale Müllexporte münden.

Forderungen aus der Politik

Illegale Müllexporte sorgen dafür, dass auch aus Deutschland stammende Kunststoffabfälle auf wilden Deponien in Asien landen – mit beträchtlichen Auswirkungen auf die Umwelt vor Ort und darüber hinaus, Stichwort Marine Litter.

Beitragsbild Marine Littering Meeresverschmutzung

Verhindern von Meeresverschmutzung (Bild: ludodesign)

Das Land Niedersachsen fordert nun, die bereits bestehenden Exportverbote, die für Länder mit Nachholbedarf bei der Abfallwirtschaft gelten, noch enger zu fassen. So gelte es sicherzustellen, dass über „alle Länder außerhalb der Europäischen Union, die über keine nach europäischen Standards arbeitende Entsorgungswirtschaft verfügen oder deren Kapazitäten für die Aufnahme solcher Abfälle nicht ausreichend sind, Exportverbote verhängt werden können“. Ziel müsse es zudem sein, Recyclinglösungen in Deutschland zu fördern und dabei eng mit den Akteuren der Abfallwirtschaft zusammen zu arbeiten, um so den Export von Plastikmüll in andere Länder weiter zu unterbinden.

Schritt nach vorn: Basler Konvention

Der Verband der Kunststofferzeuger unterstützt die Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Müllexporte. Zudem setzt er sich bereits seit längerem für Recyclinglösungen entlang der gesamten Kunststoff-Wertschöpfungskette ein. Fakt ist: Etwa ein Sechstel der Kunststoffabfälle aus Deutschland wird exportiert, allerdings mit einem großen und wachsenden Anteil innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Der Export von Kunststoffabfällen ist jüngst mit dem Basler Übereinkommen neu geregelt worden. Das Abkommen stellt sicher, dass Kunststoffabfälle auch tatsächlich verwertet werden – unabhängig davon, wo sie anfallen oder in welcher Weltregion sie landen. 187 Staaten haben die Vereinbarung unterzeichnet, deren Erfolg maßgeblich von der Einhaltung und somit von effektiven Kontrollen abhängt. Insbesondere an letzteren hat es in der Vergangenheit aber in Teilen gemangelt.

Klare Exportregeln: ja, weitere Verschärfung: nein

Die deutliche Verschärfung der Exportregeln, die vergangenes Jahr erfolgt ist, führt bereits heute dazu, dass nur noch gut sortierte und recycelbare Plastikabfälle frei gehandelt werden. Und auch das nur in Ländern, die über die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kunststoff-Verwertung verfügen. Ein Vorziehen bereits verabredeter Neuregelungen im Rahmen der Basler Übereinkunft wird von den Kunststofferzeugern begrüßt. Zusätzliche Verschärfungen wie generelle Exportverbote, sind hingegen abzulehnen, da sie dem Erreichen von Fortschritten bei der Circular Economy abträglich sind und somit das gemeinsame Ziel der Transformation hin zu einer nachhaltigen Ökonomie erheblich gefährden können.

Globales Abfallmanagement fördern

Ziel muss es sein, die Kreislaufwirtschaft rund um Kunststoffabfälle nicht nur national, sondern global weiterzuentwickeln, mit einem regionalen Schwerpunkt auf Europa.Plastik Fakten 2018 Kreislaufwirtschaft Circular Economy Illegalen Müllexporten muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die Regeln dafür sind vorhanden. Jetzt braucht es einen zielgerichteten Vollzug über Ländergrenzen hinweg sowie ausreichend Ressourcen und Ausstattung für die Überprüfung und Sicherstellung dieser Regeln. Dies braucht es, um der illegalen Entsorgung von Abfallexporten jeglicher Art ein Ende zu setzen – und mehr Altprodukte im Kreislauf zu führen.

Wie sich die Industrie bereits für regionale Lösungen rund um ein besseres Abfallmanagement einsetzt, zeigt das Beispiel der Alliance to End Plastic Waste.