Dass die Kreislaufwirtschaft bei PET-Getränkeflaschen bereits rund läuft, dürfte sich herumgesprochen haben. Auch dank des Pfandsystems, welches eine effiziente und sortenreine Sammlung erlaubt, gehört das Bottle-to-bottle Recycling hierzulande schon lange zum Alltag. Nun soll ab dem Jahr 2025 ein Rezyklatgehalt von mindestens 25 Prozent für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen aus PET zur gesetzlichen Pflicht werden. Ab dem Jahr 2030 wird die Pflicht ausgeweitet auf 30 Prozent und gilt dann auch für Flaschen aus anderen Kunststoffen. Zurückzuführen ist diese Maßnahme auf die EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Das EU-Recht schreibt den Rezyklatgehalt aber nur als nationalen Durchschnittswert vor. Das Verpackungsgesetz ist in diesem Punkt strenger – hier muss jeder Flaschenhersteller die Verpflichtung im Durchschnitt seiner jährlich in Verkehr gebrachten Verpackungen erfüllen.

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Die Einführung des Einwegpfandes hat sich positiv auf die Ökobilanz von PET-Einwegflaschen ausgewirkt. (Quelle: Forum PET)

Nachfrage nach R-PET wird weiter steigen

Obwohl die EU-Verpflichtung von 25 Prozent Rezyklatgehalt unter dem in Deutschland heute bereits erreichten Marktdurchschnitt von knapp 30 Prozent liegt, rechnen wir mit einer enormen Steigerung der Nachfrage nach recycleltem PET (R-PET). Denn zum einen gilt diese Verpflichtung dann auch für Hersteller, die bislang noch kein Rezyklat eingesetzt haben, zum anderen wird auch die Nachfrage aus einigen EU-Mitgliedsstaaten zunehmen, die selbst noch keine effizienten Sammelsysteme etabliert haben.Zugleich treiben zahlreiche Selbstverpflichtungen den Bedarf in die Höhe. So haben bspw. Coca-Cola und PepsiCo angekündigt, zukünftig nur noch R-PET einzusetzen. Viele weitere  Lebensmittelkonzerne haben schon vor Jahren freiwillige Selbstverpflichtungen zum Rezyklateinsatz abgegeben, die im Jahr 2025 wirksam werden, und greifen nun ebenfalls auf R-PET zu als dem einzigen Kunststoffrezyklat, das für den Lebensmittelkontakt zugelassen ist. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Novelle des Verpackungsgesetzes auch eine Ausweitung der Pfandpflicht vorsieht. Die bestehenden Ausnahmen für die bestimmte Getränkesegmente wie Fruchtsäfte, alkoholische Getränke sowie Milch und Milchmischgetränke sollen sukzessive aufgehoben werden. Hierdurch kommen schätzungsweise 10 Prozent mehr Flaschen in das Pfandsystem und können damit zu hochwertigen Rezyklaten für den Lebensmittelkontakt aufbereitet werden – vorausgesetzt, dass auf Störstoffe in den Flaschen verzichtet wird.

Pet Kunststoff Recycling PET Flaschen KreislaufwirtschaftIK fordert Zulassung anderen Kunststoffe im Lebensmittelkontakt

Ob die europaweit erhöhte Nachfrage nach R-PET durch die Ausweitung der Pfandpflicht und die intensivierte Sammlung in anderen EU-Staaten gedeckt werden kann, bleibt abzuwarten. Bereits jetzt steigen die Preise für R-PET deutlich an. Um Vermarktungsverbote im Fall einer Materialverknappung zu vermeiden, fordert die IK, dass R-PET aus Flaschen auch wieder für die Produktion neuer Flaschen verwendet wird und nicht in anderweitigen Anwendungen zum Einsatz kommt. Die Kommission sollte die Zulassung anderer Kunststoffe im Lebensmittelkontakt beschleunigen, damit andere Branchen Alternativen zur Verfügung haben, um ihren Rezyklatgehalt zu steigern. Im Fall eines extremen Preisanstiegs, sollten zudem Aussetzungsklauseln wirksam werden.