Ohne Zweifel: Der Einsatz von Rezyklat schont Ressourcen, Umwelt und Klima. Zweifelhalft sind jedoch die verbindlichen und starren Rezyklateinsatzquoten zwischen 10 und 35 Prozent für ausnahmslos alle Kunststoffverpackungen, welche die EU-Kommission im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) ab 2030 vorsieht. Sie sollen die Nachfrage nach Rezyklaten garantieren, auf diese Weise Investitionen ins Recycling absichern und zudem CO2-Emissionen sowie den Einsatz fossiler Rohstoffe reduzieren. Um die geplanten Quoten zu erreichen und gleichzeitig eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sowie stabile Lieferketten aufrechtzuerhalten, braucht es jedoch zwingend mehr Flexibilität beim Rezyklateinsatz.

Entwicklung Recyklat Nachfrage DeutschlandZu wenig geeignete Rezyklate

Recyclingfähigkeit als Marktvoraussetzung – ein guter Ansatz und ein wichtiges Signal seitens der Politik für mehr Investitionen in die Kreislaufwirtschaft. In der Praxis sind jedoch die nötigen Voraussetzungen noch nicht gegeben: Es gibt nicht genug Post-Consumer-Rezyklate (PCR) in hoher Qualität, um die Nachfrage am Markt zu decken. Dies liegt unter anderem an zu geringen Mengen getrennt gesammelter Abfälle. Zudem liegt die Recyclingquote in der EU durchschnittlich bei 38 Prozent. Nötig für die vorgeschlagene Quote wären jedoch mindestens 55 Prozent. Außerdem müsste der Wiedereinsatz von PCR in Verpackungen aus PP und PE in Deutschland um mehr als das Fünffache steigen – angesichts der bisherigen Entwicklung ist dies bis 2030 kaum zu schaffen.

Für Lebensmittelverpackungen und andere kontaktsensitive Anwendungen sind die geplanten Einsatzquoten aufgrund der strengen Regulierungen eine noch größere Herausforderung: Es existieren kaum Rezyklate im Markt, die überhaupt für die Herstellung solcher Verpackungen zulässig sind. Die Mehrheit des aus Verpackungen erzeugten PCR wird deshalb in anderen Sektoren wie Landwirtschaft, Bau und Automobil verwendet.

Gefahr durch strukturbedingten Rezyklatmangel

Die Folgen einer nicht zu Ende gedachten verpflichtenden Quote sind gravierend: Verpackungen, die die gesetzliche Anforderung wegen des Rezyklatmangels und minderer Qualitäten nicht erfüllen können, erhalten unverschuldet ein Vermarktungsverbot. Betroffen wären insbesondere kleine und mittlere Hersteller (KMUs), die Rezyklate in den benötigten Qualitäten nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen am freien Markt erhalten würden. Dass auch andere Branchen gesetzliche Verpflichtungen zum Rezyklateinsatz erhalten, spitzt die Situation für die Verpackungsbranche weiter zu. Zum Schutz der Lieferketten und um Rezyklate wirtschaftlicher zu nutzen, muss deren Einsatz flexibler werden.

Gutschriftenlösung stellt Quote auf dem Gesamtmarkt sicher

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen schlägt der EU-Komission gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), der International Confederation of Plastics Packaging Manufacturers (ICPP), dem Wuppertal Institut, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, dem Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV), dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), dem französischen Kunststoffverband Elipso, dem Fachverband der europäischen Kunststoffverarbeiter EuPC und dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) eine alternative Lösung vor: ein Gutschriftensystem soll die Rezyklateinsatzquote auf dem Gesamtmarkt sicherstellen.

Hersteller sollen Gutschriften erhalten, wenn sie mehr als das gesetzlich vorgeschriebene PCR in ihren Produkten einsetzen. Der Erlös dieser Gutschriften fungiert damit als finanzieller Anreiz, auch weiterhin beziehungsweise ganz generell mehr Rezyklate einzusetzen als gesetzlich vorgeschrieben. Diese Gutschriften können die Hersteller ähnlich wie beim CO2-Emissionshandel an andere Hersteller verkaufen, welche die Rezyklateinsatzquote noch nicht aus eigener Kraft erfüllen können. Diese Hersteller können so mit ihren Produkten am Markt bleiben, auch wenn dieser noch nicht die erforderliche Menge und Qualität an Rezyklaten bereitstellt.

Stabile Lieferketten, steigende Recyclingfähigkeit und mehr Rezyklate

Das Gutschriftensystem mindert das Risiko von Vermarktungsverboten für bestimmte Verpackungen deutlich, da die Hersteller fehlende Rezyklate durch den Erwerb von Gutschriften kompensieren können. Dies schützt Lieferketten, besonders von KMUs. Das System senkt zudem den Energiebedarf sowie die Kosten der Transformation: PCR wird bevorzugt dort eingesetzt wird, wo es wirtschaftlich und energetisch am effizientesten ist und sich Verbraucherpreise nicht unnötig verteuern.

Zudem steigert die Gutschriftenlösung die Recyclingfähigkeit: Gutschriften sind vor allem für Polymerarten zu erwarten, die in größeren Mengen recycelt und am Markt stark nachgefragt sind. Verpackungshersteller profitieren bei deren Einsatz voraussichtlich von einem größeren und günstigeren Angebot an Gutschriften als Verwender von Polymerarten, deren Recycling weniger wirtschaftlich ist. Nicht zuletzt können alle Verpackungshersteller über das Gutschriftensystem einen Beitrag zur Steigerung des Rezyklateinsatzes leisten: Das Modell sichert die Nachfrage nach hochwertigen Kunststoffrezyklaten und macht Ausnahmen unnötig.

Ohne diese Flexibilität werden bei starren Rezyklateinsatzquoten weder eine funktionierende Kreislaufwirtschaft noch eine sichere und nachhaltige Versorgung sowie stabile Lieferketten gelingen. Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Vorschlag der Gutschriftenlösung sowie ein Videostatement von IK-Geschäftsführerin Dr. Isabell Schmidt stehen unter https://newsroom.kunststoffverpackungen.de/zertifikate-fuer-rezyklate/ bereit.

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