„Lass-mich-dran-Deckel“ für mehr Recycling und weniger Umwelteinträge ab sofort Pflicht
Mit dem Inkrafttreten von §3 der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) am 3. Juli 2024 hat die Bundesregierung Vorgaben der Europäische Union (EU) für mehr Ressourcen- und Umweltschutz umgesetzt.